Aktuelle Informationen
e-Data Protection ist Co-Sponsor des 19. @kit-Kongresses - 9. Forum Kommunikation & Recht
Der diesjährige Kongress des Bayreuther Arbeitskreises für Informationstechnologie und Recht e.V. (@kit) vom 18. März - 19. März
2021 verspricht wieder sehr interessant zu werden.
Nicht nur, dass das 20-jährige Jubiläum des Vereins zu feiern wäre, sind auch dieses Jahr wieder hochkarätige Vorträge zum
Datenschutz und IT-Recht zu erwarten. Wegen Corona wird die Veranstaltung als als reine Digital-Veranstaltung mit “Zoom” durchgeführt.
Die Veranstaltung ist als Fortbildung im Sinne von § 15 FAO mit 11,5 Stunden anerkannt.
Geplant sind Vorträge von Kristin Benedikt, Bereichsleiterin Internet , Bayerisches Landesamt für Datenschutz, zum Thema Webtracking,
als auch Vorträge über Praxisfälle zu Verantwortlichkeit, Haftung und Schadenersatz in Datenschutz von Spirit Legal. Weiteres Highlight
ein Vortrag von Dr. Stefan Alich, Associate General Counsel Data Protection, Facebook sowie zum Thema Datenkommunikation und IT-
Sabotage von Prof. Dr. Thomas Klindt, Noerr LLP
Das ausführliche Programm und die Anmeldung zum Kongress finden Sie unter www.ruw.de/akit oder unter https://www.akit-recht.de.
Die Kosten betragen für Behördenvertreter 429.- € und regulär 629,- € für den gesamten Kongress.
Bericht zum Thema Social-Engineering und Missbrauch von personenbezogenen Daten, speziell Bankkonten für
Betrug und Geldwäsche - von RA Markus v. Hohenhau
Warnung vor provozierten Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit Auskünften nach Art 15-22 DSGVO
Der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) liegen mehrere Meldungen über missbräuchlich anmutende Anfragen zu
Betroffenenrechten gem. Art. 15-22 DS-GVO vor. Auch bei von uns als externer Datenschutzbeauftragter betreuten Firmen sind schon derartige
zweifelhafte Anfrage eingegangen. Dabei soll versucht werden unter Aufbau einer Drohkulisse Verantwortliche zur außergerichtlichen Zahlung eines
immateriellen Schadensersatzes in vierstelliger Höhe an den Betroffenen sowie zur Erstattung der angeblich entstandenen Rechtsanwaltskosten zu
bewegen.
Folgende zwei Szenarien wurden bislang geschildert:
1. Anfrage über ein Kontaktformular
Bei diesem Szenario meldet sich eine Person über das auf der Webseite des Unternehmens geschaltete Kontaktformular und bittet um Rückruf.
Versucht das Unternehmen dann im Nachgang die entsprechende Person unter der angegebenen Rufnummer zu erreichen, wird der Anruf nicht
angenommen. Ein paar Wochen später meldet sich die Person wieder. Diesmal wird gefragt, welche Daten das Unternehmen gespeichert hat und
es wird die Löschung der Daten verlangt.
2. Newsletter-Abonnement
Eine Person abonniert einen Newsletter auf der Webseite des Unternehmens. Kurz darauf wird das Unternehmen kontaktiert und um Auskunft über
gespeicherte Daten gebeten und ebenfalls wieder um Datenlöschung.
Bei falscher oder verspäteter Auskunft, bzw. bei Nichtbeauskunftung meldet sich ein Rechtsanwalt und macht wegen mutmaßlicher Verletzung der
Betroffenenrechte angeblichen Schadensersatz nach Art 81 DSGVO geltend.
Wichtig ist daher bei derartigen Anfragen innerhalb der von der DSGVO gesetzten Frist (1 Monat) und vor allem vollständig und richtig Auskunft zu
erteilen.
Weitere Infos unter https://www.gdd.de/aktuelles/startseite/provozierte-schadensersatzansprueche-hinweise-der-gdd
Aktuelle Informationen
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Der diesjährige Kongress des Bayreuther Arbeitskreises für Informationstechnologie und Recht e.V. (@kit)
vom 18. März - 19. März 2021 verspricht wieder sehr interessant zu werden.
Nicht nur, dass das 20-jährige Jubiläum des Vereins zu feiern wäre, sind auch dieses Jahr wieder hochkarätige
Vorträge zum Datenschutz und IT-Recht zu erwarten. Wegen Corona wird die Veranstaltung als als reine Digital-
Veranstaltung mit “Zoom” durchgeführt.
Die Veranstaltung ist als Fortbildung im Sinne von § 15 FAO mit 11,5 Stunden anerkannt.
Geplant sind Vorträge von Kristin Benedikt, Bereichsleiterin Internet , Bayerisches Landesamt für Datenschutz, zum
Thema Webtracking, als auch Vorträge über Praxisfälle zu Verantwortlichkeit, Haftung und Schadenersatz in
Datenschutz von Spirit Legal. Weiteres Highlight ein Vortrag von Dr. Stefan Alich, Associate General Counsel Data
Protection, Facebook sowie zum Thema Datenkommunikation und IT-Sabotage von Prof. Dr. Thomas Klindt, Noerr
LLP
Das ausführliche Programm und die Anmeldung zum Kongress finden Sie unter www.ruw.de/akit oder unter
https://www.akit-recht.de.
Die Kosten betragen für Behördenvertreter 429.- € und regulär 629,- € für den gesamten Kongress.
Bericht zum Thema Social-Engineering und Missbrauch von personenbezogenen Daten, speziell Bankkonten für
Betrug und Geldwäsche - von RA Markus v. Hohenhau
Warnung vor provozierten Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit Auskünften nach
Art 15-22 DSGVO
Der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) liegen mehrere Meldungen über missbräuchlich
anmutende Anfragen zu Betroffenenrechten gem. Art. 15-22 DS-GVO vor. Auch bei von uns als externer
Datenschutzbeauftragter betreuten Firmen sind schon derartige zweifelhafte Anfrage eingegangen. Dabei soll
versucht werden unter Aufbau einer Drohkulisse Verantwortliche zur außergerichtlichen Zahlung eines immateriellen
Schadensersatzes in vierstelliger Höhe an den Betroffenen sowie zur Erstattung der angeblich entstandenen
Rechtsanwaltskosten zu bewegen.
Folgende zwei Szenarien wurden bislang geschildert:
1. Anfrage über ein Kontaktformular
Bei diesem Szenario meldet sich eine Person über das auf der Webseite des Unternehmens geschaltete
Kontaktformular und bittet um Rückruf. Versucht das Unternehmen dann im Nachgang die entsprechende Person
unter der angegebenen Rufnummer zu erreichen, wird der Anruf nicht angenommen. Ein paar Wochen später meldet
sich die Person wieder. Diesmal wird gefragt, welche Daten das Unternehmen gespeichert hat und
es wird die Löschung der Daten verlangt.
2. Newsletter-Abonnement
Eine Person abonniert einen Newsletter auf der Webseite des Unternehmens. Kurz darauf wird das Unternehmen
kontaktiert und um Auskunft über gespeicherte Daten gebeten und ebenfalls wieder um Datenlöschung.
Bei falscher oder verspäteter Auskunft, bzw. bei Nichtbeauskunftung meldet sich ein Rechtsanwalt und macht wegen
mutmaßlicher Verletzung der Betroffenenrechte angeblichen Schadensersatz nach Art 81 DSGVO geltend.
Wichtig ist daher bei derartigen Anfragen innerhalb der von der DSGVO gesetzten Frist (1 Monat) und vor allem
vollständig und richtig Auskunft zu erteilen.
Weitere Infos unter https://www.gdd.de/aktuelles/startseite/provozierte-schadensersatzansprueche-hinweise-der-gdd
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Informationen
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Der diesjährige Kongress des Bayreuther
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werden.
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Vereins zu feiern wäre, sind auch dieses Jahr
wieder hochkarätige Vorträge zum Datenschutz
und IT-Recht zu erwarten. Wegen Corona wird
die Veranstaltung als als reine Digital-
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Die Veranstaltung ist als Fortbildung im Sinne
von § 15 FAO mit 11,5 Stunden anerkannt.
Geplant sind Vorträge von Kristin Benedikt,
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Landesamt für Datenschutz, zum Thema
Webtracking, als auch Vorträge über Praxisfälle
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Prof. Dr. Thomas Klindt, Noerr LLP
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429.- € und regulär 629,- € für den gesamten
Kongress.
Bericht zum Thema Social-Engineering und
Missbrauch von personenbezogenen Daten,
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eingegangen. Dabei soll versucht werden unter
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Betroffenen sowie zur Erstattung der angeblich
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Nachgang die entsprechende Person unter der
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der Anruf nicht angenommen. Ein paar Wochen
später meldet sich die Person wieder. Diesmal
wird gefragt, welche Daten das Unternehmen
gespeichert hat und
es wird die Löschung der Daten verlangt.
2. Newsletter-Abonnement
Eine Person abonniert einen Newsletter auf der
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Bei falscher oder verspäteter Auskunft, bzw. bei
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Rechtsanwalt und macht wegen mutmaßlicher
Verletzung der Betroffenenrechte angeblichen
Schadensersatz nach Art 81 DSGVO geltend.
Wichtig ist daher bei derartigen Anfragen
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